Ihre Verpackungslizenz 2024
Erhalten Sie mit unserem Gutscheincode einen Preisnachlass auf die Lizenzierung Ihrer Verpackungen (Lizenzjahre 2020 bis 2024) und tragen Sie aktiv zu Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz bei.
Verpackungslizenzierung: Was bedeutet das?
Gemäß des seit 2019 geltenden Verpackungsgesetzes (kurz “VerpackG”) ist jedes Unternehmen, das in Deutschland gewerblich Verpackungen in Verkehr bringt, für die Rücknahme und Verwertung dieser Verpackungen verantwortlich. Das nennt man auch erweiterte Herstellerverantwortung. Da eine 1:1-Rücknahme durch den Inverkehrbringer kaum realistisch erfolgen kann und um einen koordinierten Prozess zu gewährleisten, schreibt das VerpackG diesen Unternehmen die Beteiligung an einem dualen System vor (auch “Verpackungslizenzierung” genannt). Die dualen Systeme stellen sicher, dass die beteiligten Verpackungen ordnungsgemäß gesammelt, sortiert und anschließend verwertet werden.
Für die Erfüllung dieser Dienstleistung zahlen betroffene Unternehmen ein Lizenzentgelt an ihr duales System. Die Höhe des Lizenzentgeltes richtet sich nach der Art und Menge der Verpackungen. Im Umkehrschluss erhalten die Unternehmen einen Nachweis bzw. ein Teilnahmezertifikat über die Beteiligung am dualen System und können somit die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Pflicht zur Systembeteiligung beispielweise gegenüber einem Marktplatz nachweisen.
Mit den Lizenzentgelten organisiert das duale System den gesamten Entsorgungs- und Verwertungsprozess, bezahlt also beispielsweise die beauftragten Entsorgungsunternehmen für die regelmäßige Abholung der Abfälle und den Weitertransport in Sortieranlagen. Darüber hinaus legt das Verpackungsgesetz verbindliche Recyclingquoten für die dualen Systeme fest, sodass diese zum einen in Aufklärungskampagnen für Bürger investieren, um eine hohe Sortierqualität zu erreichen, und zum anderen Innovationen im Sortier- und Verwertungsbereich treiben, um diese Quoten fortlaufend zu verbessern.
Verpackungsrecycling in Deutschland: So funktioniert’s
Recycling bedeutet kurz gesagt: Aus Alt mach Neu. Im konkreten Bezug des Verpackungsrecyclings bedeutet das: Aus bereits einmal für die Herstellung von Verpackungen (Versandkartons, Produktfolien etc.) verwendeten Wertstoffen werden neue Rohstoffe gewonnen, die erneut für die Herstellung von Produkten oder Verpackungen verwendet werden können – die Wertstoffe werden so im Idealfall immer und immer wieder im Kreis geführt. Der Vorteil: Die Energie und die Primärressourcen, die für die völlige Neugewinnung eines Rohstoffes aufgewendet werden, können zu großen Teilen eingespart werden. Somit spart Recycling aktiv große Mengen an Ressourcen und Treibhausgasen ein – und stellt damit einen enormen Faktor für den Klimaschutz dar.
In Deutschland werden die Rahmenbedingungen hierfür bereits seit den 1990er-Jahren durch den Gesetzgeber vorgegeben:
1991: Die Verpackungsverordnung (VerpackV) wird verabschiedet. Mit ihr wird erstmals auch das Prinzip einer erweiterten Produkt- bzw. Herstellerverantwortung aktiv, nach dem ein Inverkehrbringer eines Produktes nicht mehr nur für dieses, sondern eben auch für mit in Umlauf gebrachte Verpackungen (insbesondere deren Rücknahme und Verwertung) in die Verantwortung genommen wird.
Seitdem ist jedes Unternehmen, das in der Bundesrepublik Deutschland Verpackungen in Umlauf bringt, welche schlussendlich beim deutschen Endverbraucher anfallen und damit in die haushaltsüblichen Sammelsysteme einfließen, verpflichtet, diese sogenannten “systembeteiligungs-” oder auch “lizenzierungspflichtigen” Verpackungen einer Verwertung zuzuführen. Da die praktische Umsetzung einer eigentätigen Rücknahme kaum möglich ist, ist eine Verpackungslizenzierung bei einem Dienstleister – einem sog. dualen System – verpflichtend.
Der erste privatwirtschaftliche Dienstleister für Rücknahme- und Verwertungslösungen war das erste duale System, das Duale System Deutschlannd, auch bekannt als Der Grüne Punkt. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs ist der Markt seit Beginn der 2000er Jahre für weitere Anbieter geöffnet – auch sie heißen duale Systeme und müssen als solche behördlich in allen Bundesländern festgestellt sein. Sie organisieren bis heute den gesamten Sammlungs-, Sortierungs- und Recyclingprozess der Verpackungsabfälle in Deutschland. Stand heute, 2022, existieren insgesamt elf duale Systeme am Markt.
2019: Nach mehrfacher Novellierung wird die Verpackungsverordnung durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst. Es bringt stärkere Kontrollmechanismen mit sich, um das breite Trittbrettfahrertum, das sich unter der VerpackV etabliert hat, zu beenden: Zugunsten einer stabilen Ausgangslage für hohe Recyclingquoten soll ausnahmslos jeder Marktteilnehmer, der Verpackungen in Umlauf bringt, seiner Verantwortung nachkommen und das System nicht zu Lasten einiger weniger kostenfrei nutzen können. Das gilt ab der ersten Verpackung und unabhängig von der Unternehmensgröße.
Um diese Kontrollfunktion zu füllen, wird im Zuge des VerpackG auch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mit dem Melderegister LUCID ins Leben gerufen. An der Pflicht der betroffenen Unternehmen zur Beteiligung/Lizenzierung ihrer Verpackungen bei einem dualen System ändert sich somit nichts – hinzu kommt jetzt jedoch noch die Pflicht zur Registrierung und Datenmeldung im Register LUCID.
2021: Das Verpackungsgesetz wird erstmalig novelliert. Unter anderem werden in Form der Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister zusätzliche Kontrollinstanzen etabliert, um insbesondere im E-Commerce nachzuschärfen und den Spielraum für die Lizenzverpflichteten weiter zu reduzieren. Das gilt auch für alle internationalen Händler, die über Plattformen nach Deutschland versenden. Nach einer einjährigen Übergangsfrist sind die diesbezüglichen Änderungen aus der Novelle am 1. Juli 2022 wirksam geworden.
Wie komme ich an eine Verpackungslizenz 2023/2024?
Dank der Digitalisierung funktioniert die Verpackungslizenzierung heute ganz einfach: Klicken Sie auf den Link unten, notieren Sie sich den Gutscheincode und geben Sie Ihre für das entsprechende Lizenzjahr geplanten Verpackungsmengen in den Onlineshop-Kalkulator ein. Der Preis wird Ihnen sofort ausgewiesen. Klicken Sie sich durch den Bestellprozess – so wie Sie es von jedem anderen Webshop kennen – und geben Sie am Ende der Bestellstrecke den Gutschein ein. Schließen Sie die Bestellung ab. Fertig!
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Das deutsche Verpackungsgesetz
Wann braucht man eine Verpackungslizenz?
Gewerblich tätige Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen – das sind alle Verpackungen, die am Ende der Vertriebskette typischerweise beim privaten Endverbraucher in Deutschland anfallen und von ihm in den haushaltsüblichen Sammelbehältern entsorgt werden – sind systembeteiligungspflichtig (gleichbedeutend: lizenzierungspflichtig). Auch Versandverpackungen inklusive aller Füllmaterialien und Packhilfsmittel zählen dazu. Die Beteiligungs- bzw. Lizenzierungspflicht gilt unabhängig vom Material der Verpackung und ab der ersten in Umlauf gebrachten Verpackung.
Pflicht #1: Verpackungslizenz
Zunächst müssen Sie sich um eine Verpackungslizenz bei einem dualen System kümmern. Dazu können Sie unseren Gutscheincode “VRPCKLIZ5”* nutzen – notieren Sie ihn sich einfach, klicken Sie auf diesen Link und folgen Sie den Bestellschritten. Am Ende der Bestellstrecke können Sie den Gutschein einlösen!
Nach erfolgreicher Lizenzierung erhalten Sie Ihr Teilnahmezertifikat, das Sie auch u.a. für den Verkauf über Marktplätze wie Amazon, eBay oder Etsy benötigen.
Pflicht #2: LUCID-Registrierung
Anschließend müssen Sie sich einmalig kostenlos im Verpackungsregister LUCID registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre individuelle Registrierungsnummer.
Bewahren Sie sie gut auf, Sie benötigen sie auch für den Verkauf über Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister – von diesen wird die LUCID-Nummer teilweise auch EPR-Nummer (für Extended Producer Responsibility) genannt)!
Pflicht #3: LUCID-Datenmeldung
Loggen Sie sich nun in Ihren LUCID-Account ein und geben Sie dort Ihre Datenmeldung (Name Ihres dualen Systems und lizenzierte Verpackungsmengen) für die soeben abgeschlossene Verpackungslizenz ab. Wichtig: Die Pflicht zur Datenmeldung besteht fortlaufend, also für jedes Jahr!
Noch Fragen?
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Bei den Lizenzentgelten handelt es sich um ökologische Abgaben, mit denen die Sammlung, Sortierung und Verwertung – sprich das Recycling – von Verpackungsabfällen in Deutschland finanziert wird. Dieser Prozess wird von den dualen Systemen organisiert, sodass der Großteil der Entgelte hier hinein fließt. Zusätzlich gibt das Verpackungsgesetz den dualen Systemen verbindliche Recyclingquoten vor, für die fortlaufende Investitionen in innovative Anlagen und Forschung zu Sortierung und Recycling notwendig sind.
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Die Etablierung der Zentralen Stelle Verpackungsregister ist unmittelbar verknüpft mit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes. Sie dient mit ihrem Verpackungsregister LUCID als Kontrollbehörde der Vorgaben. Hier muss sich jeder Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen als “Hersteller” registrieren; anschließend ist er im öffentlichen Verpackungsregister einsehbar, sodass Endverbraucher und Wettbewerber prüfen können, ob die Pflichten erfüllt wurden.
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Bei Nichtbeachtung der Vorgaben können Bußgelder bis zu 200.000 Euro, Vertriebsverbote sowie Abmahnungen drohen.
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Um die Kontrolle zu gewährleisten und Falschangaben zu vermeiden, muss sowohl die Registrierungs- als auch die Datenmeldepflicht persönlich durch den Inverkehrbringer erfolgen.
Für die Lizenzierung bzw. Systembeteiligung kann ein Dritter beauftragt werden, sie darf aber nur für den konkreten Inverkehrbringer und auf dessen Registrierungsnummer erfolgen. Eine exakte Datenübereinstimmung ist obligatorisch. -
Sobald Sie gewerblich tätig sind und Verkaufsverpackungen (Produkt-/Versand-/Serviceverpackungen) erstmalig in Verkehr bringen oder aber nach Deutschland importieren, sind Sie systembeteiligungspflichtig und benötigen eine Verpackungslizenz.
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Eine Verpackungslizenz ist ein Vertrag mit einem dualen System über das Recycling der durch Sie in Umlauf gebrachten Verpackungen.
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Die Kosten für die Verpackungslizenz sind abhängig davon, wieviele Verpackungen welchen Materials Sie in Umlauf bringen. Die Mindestbeträge der meisten Anbieter liegen im unteren zweistelligen Bereich.
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Da das Verpackungsgesetz ab der ersten, in Umlauf gebrachten Verpackung gilt, brauchen auch Kleinunternehmer eine Verpackungslizenz und haben die gleichen Pflichten wie große Unternehmen.
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Im Regelfall bezahlt man die Verpackungslizenz einmal pro Jahr. Nur, wenn Änderungen anfallen, kann es zu zusätzlichen Zahlungsläufen kommen.